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07.11.2011
Google Analytics und der Datenschutz
Der Einsatz von Google Analytics ist in der bisherigen Form nicht konform mit Datenschutzrichtlinien und Gesetzen. Hier erfahren Sie, was Sie bei einer Verwendung von Google Analytics ändern müssen.
Die Diskussion zum Schutz personenbezogener Daten in Google Analytics dauert bereits eine Weile an. Nun ist eine Einigung gefunden worden, die ein Handeln aller Websitebetreiber erforderlich macht, die Google Analytics einsetzen. Vor die weitere Verwendung haben die Parteien folgende fünf Punkte als Pflicht festgelegt:
1. Löschung aller bisherigen Daten
2. Abschluss eines Vertrages zwischen Websitebetreiber und Google
3. Maskierung der IP-Adressen per Anpassung im Tracking-Code
4. Änderung der Nutzungshinweise im Impressum der Website, in Datenschutzhinweisen etc.
5. Bereitstellung eines Browserplugins zur generellen Deaktivierung des Trackingcodes
Ausführlich sind die einzelnen Schritte zum Beispiel hier beschrieben.